AGB  //  Unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
1. Allgemeines. Sämtliche Geschäfte mit Telena werden - soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.

2. Vertragsabschluss. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag ist erst durch unsere Auftragsbestätigung bzw. mit der Auslieferung der Ware zustande gekommen.

3. Preise. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend. Bei wesentlichen Preisänderungen unserer Vorlieferanten behalten wir uns eine kurzfristige Angleichung vor.

4. Lieferbedingungen (Gültig für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland). Pakete bis 30 kg werden durch den Paketdienst befördert. Hierfür berechnen wir anteilig für Porto und Verpackung EUR 9,80. Bei Speditionssendungen berechnen wir die tatsächlich anfallenden Kosten für Fracht und Verpackung. Ausnahme: Für die Lieferung von Innen- und Außenuhren, Fernsprechhauben und -zellen, Fernmelde-Verteilerschränken und 19 Zoll Schränken berechnen wir die tatsächlich anfallenden Kosten für Fracht und Verpackung, ebenso gilt dies für Export-sendungen außerhalb Deutschlands. Bei Bestellungen unter EUR 75,00 berechnen wir EUR 12,50 Mindermengenzuschlag. Die Kosten werden Ihnen mit der Auftragsbestätigung bekannt gegeben.

5. Zahlung. Warenlieferungen erfolgen nach unserer Wahl gegen Nachnahme oder Vorauskasse unter Abzug von 2% Skonto. Ausgenommen hiervon sind: Industrie, Banken, Versicherungen und Behörden. Für diese gilt: die Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Rechnungen für Reparatur- und Dienstleistungs-rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto.

6. Gewährleistung. Die Gewährleistung richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungsverpflichtungen der Vorlieferanten, so dass im Wesentlichen auch hier die bereits in den oben aufgeführten "Allgemeinen Lieferbedingungen" enthaltenen Richtlinien gelten. Im Falle von Garantieleistungen hat der Kunde den Nachweis in Form einer Rechnungskopie zu führen.

7. Haftung. Schadenersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich der Ersatzansprüche wegen mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen. Die Haftung von Telena ist ausgeschlossen, wenn eine von Telena abgeschlossene Versicherung bedingungsgemäß eintritt. Für fremde Erzeugnisse und Leistungen beschränkt sich unsere Haftung auf Abtretung der Gewährleistungs-ansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse und Leistungen zustehen. Dies gilt auch für Überschreitungen der Lieferzeit oder bei Nichtlieferung. Bei Nichtlieferung hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurück-zutreten bzw. diesen zu kündigen.

8. Eigentumsvorbehalt. Die Lieferung erfolgt bis zur restlichen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsverbindung entstehender Forderungen einschließlich der Nebenforderungen, bei Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten Telena. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an Telena abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung von Telena nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.

Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf im oben genannten Sinne auf Telena übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt.

Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung aus Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis der Firma Telena bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Telena wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde der Firma Telena die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist Telena jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass es eines Rücktritts vom Vertrag bedarf.

9. Rückgaben. Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) Zurückgenommene Ware wird abzüglich 15 % für Bearbeitung- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rücksendung ausgeschlossen.

10. Rücksendungen. Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (wie beispielsweise Zustellgebühren) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

11. Sonstiges. Alle in den Telena-Katalogen und im Online-Shop enthaltenen Angaben, Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich. Technische Änderungen in Bild- und Schriftform bleiben vorbehalten. Wir behalten uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern.

12. Allgemeine Informationspflicht zur alternativen Streitbeilegung nach § 36 Abs. 1 VSBG Gemäß Abs. 1 Nr. 1 des § 36 VSBG sind wir dazu verpflichtet unsere Vertragspartner in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen / auf unserer Website darauf hinzuweisen, dass wir weder zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch dazu bereit sind.

Damit entfällt die Pflicht, gemäß Abs. 1 Nr. 2 des § 36 VSBG, auf die Adresse oder URL der für uns, aufgrund unseres Standorts, entsprechend zuständigen AS-Stelle hinzuweisen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten für beide Teile Schwetzingen.

Stand: August 2017